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Jakob
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Beitrag von Jakob »

[quote="HG" post=856444][quote="Baldi" post=856438]Wir hatten uns ja reichlich auf der Geraden am Gästeblock eingedeckt. Der FSV nimmt da keine Tickets zurück. Am Fanshop in Zwickau hängt auch ein Plakat " Keine Rücknahme der Karten gegen Rostock ". Ist natürlich ganz schöner Mist. Wer also keine für den Gästeblock bekommen hat, kann sich gern melden. Insgesamt hätten wir 20 Stück für den C4.[/quote]

Das ist rechtlich nicht haltbar, egal was Zwickau gerne hätte, sagt oder schreibt, bei einer Verlegung nicht nur um ein paar Stunden sondern 2 Tage entsteht ein volles Rückgaberecht, der Verein geht mit Ticketverkauf einen Vertrag ein, der nachträglich nicht nach Belieben geändert werden kann. Auf den Tickets steht nämlich Datum und Uhrzeit, Zwickau erbringt die vertragliche Leistung nicht, also entsteht Rückerstattungsanspruch in voller Höhe, egal was sie sagen oder nicht, das dürfte ja bei so vielen Karten kein unerheblicher Betrag sein.[/quote]

Bleibt nur zu hoffen, dass sich so etwas auch irgendwie durchsetzen lässt... also für den Einzelnen jetzt. Kennen wir ja, Recht haben und bekommen... aber danke für die Infos! :)
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HG
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Beitrag von HG »

[quote="Jakob" post=856447]
Bleibt nur zu hoffen, dass sich so etwas auch irgendwie durchsetzen lässt... also für den Einzelnen jetzt. Kennen wir ja, Recht haben und bekommen... aber danke für die Infos! :)[/quote]

Ich denke das ein Hinweis auf die Rechtslage und den aufgedruckten Termin genügt, das wird auch Zwickau wissen, dass das so nicht geht, die haben ja noch nicht mal Ticket-AGBs, wo sie auch vorher zur Bekanntgabe verpflichtet wären. Sie können halt nur Rücknahme ausschließen, wenn der Kunde z.B. keine Lust mehr hat, krank wird etc., aber da wird ja auch der Vertrag beiderseitig erfüllt, Geld gezahlt und vereinbarte Veranstaltung findet auch so statt. Wenn das nicht so wäre, dann müsste auch kein anderer Vorverkäufer die Karten zurücknehmen. Rechtlich geht es darum, das nicht jemand Karten für eine Veranstaltung verkauft und die dann um 200 Jahre verschiebt und sich nen Bunten macht, ein Vertrag hat zwei Seiten die erfüllt werden müssen und zwar wie vorher vereinbart. Eigentlich ist dieses Verhalten von Zwickau auch so nicht hinnehmbar und eine Unverschämtheit, sich auch noch bei der Kartenrückgabe quer zu stellen, von möglichen anderen Kosten mal abgesehen.
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Quos deus perdere vult, dementat prius.

Paula 2002-15.05.2015
p!lle
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Beitrag von p!lle »

Die hatten auf ihrer facebook-Seite was dazu geschrieben. Poste das nachher mal hier.
drosselbart
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Beitrag von drosselbart »

[quote="HG" post=856458][...] die haben ja noch nicht mal Ticket-AGBs, wo sie auch vorher zur Bekanntgabe verpflichtet wären. [...][/quote]
Das scheint offenbar nicht ganz richtig, @HG. Zwickau beruft sich ja auf die AGB ihres Ticketvermarkters Qtixx in denen es hieße - Zitat FSV (Facebook - unter Kommentaren):

V. Rückgabe, Verlust oder Zerstörung von Eintrittskarten
Es besteht außerhalb gesetzlicher Verpflichtungen grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe oder Rücknahme von Eintrittskarten. Eintrittskarten werden nur dann vom Veranstalter zurückgenommen, wenn die Veranstaltung abgesagt wird. Bei einer (räumlichen oder zeitlichen) Verlegung einer Veranstaltung behalten die erworbenen Eintrittskarten grundsätzlich ihre vollständige Gültigkeit.
Qtixx oder der Veranstalter leisten grundsätzlich keinen Ersatz – weder in Geld noch als Nachdruck – für abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten.

Interessant. Hier wurde ein Qtixx-AGB-Satz entfernt.
In den originalen AGB von Qtixx gibt es zwischen dem dritten und vierten Satz oben nämlich noch folgenden:

In solchen Fällen ist der Kunde jedoch berechtigt, rechtzeitig vor Beginn der neu angesetzten Veranstaltung seine Eintrittskarte(n) an den Veranstalter zurückzugeben. Zur Rücknahme gebuchter Eintrittskarten hat der Kunde diese der Qtixx GmbH (Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin, Deutschland) zurückzugeben.

Quelle ->

Qtixx-AGB
StefanoFCH
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Beitrag von StefanoFCH »

Dieser Satz stand übrigens vor der offiziellen Verlegung AUCH auf der Seite von Zwickau. Dieser muss im Nachgang entfernt worden sein. Und ich hatte mich schon gewundert, wo der Satz geblieben ist, als ich nach der Verlegung nochmal in die AGB geguckt habe.

Habe mich damals schon gefragt, wie man bitte Print@Home-Tickets an Qtixx zurückschicken soll...
drosselbart
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Beitrag von drosselbart »

[quote="Stefan K." post=856487]Dieser Satz stand übrigens vor der offiziellen Verlegung AUCH auf der Seite von Zwickau. Dieser muss im Nachgang entfernt worden sein. Und ich hatte mich schon gewundert, wo der Satz geblieben ist, als ich nach der Verlegung nochmal in die AGB geguckt habe.[/quote]

Ich war sogar der Meinung, dass er heute mittag noch drinstand, als ich mich damit beschäftigt hatte, kann mich aber täuschen.
StefanoFCH
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Beitrag von StefanoFCH »

[quote="drosselbart" post=856490][quote="Stefan K." post=856487]Dieser Satz stand übrigens vor der offiziellen Verlegung AUCH auf der Seite von Zwickau. Dieser muss im Nachgang entfernt worden sein. Und ich hatte mich schon gewundert, wo der Satz geblieben ist, als ich nach der Verlegung nochmal in die AGB geguckt habe.[/quote]

Ich war sogar der Meinung, dass er heute mittag noch drinstand, als ich mich damit beschäftigt hatte, kann mich aber täuschen.[/quote]Dienstagabend hatte ich mich damit beschäftigt, da fehlte der Satz.

Ich bin gespannt, ob und wie der Fall weiter geht. Leider hat man nach der Kartenbestellung keine AGBs per E-Mail zugeschickt bekommen. Interessant wäre doch, wie Hansa selbst dies regelt? Die müssten sich doch quasi auch auf die AGBs berufen, wenn die ggf. Karten zurückschicken?
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Beitrag von drosselbart »

[quote="Stefan K." post=856494][quote="drosselbart" post=856490][quote="Stefan K." post=856487]Dieser Satz stand übrigens vor der offiziellen Verlegung AUCH auf der Seite von Zwickau. Dieser muss im Nachgang entfernt worden sein. [...][/quote]

Ich war sogar der Meinung, dass er heute mittag noch drinstand, als ich mich damit beschäftigt hatte, kann mich aber täuschen.[/quote]
Dienstagabend hatte ich mich damit beschäftigt, da fehlte der Satz. [/quote]
Ich war am Montag schonmal kurz auf der Seite, hatte dann aber doch keine Zeit, die AGB wirklich zu lesen.
Interessant. Lag dadurch vielleicht in meinem Cache?
Bei der Qtixx-Abwandlung von Zwickau steht ja auch »Stand: Februar 2017« - das würde dann ja auch nicht stimmen. Hat jemand vielleicht die AGB zum Zeitpunkt des Kaufs etwa von C4- oder C5-Karten lokal gespeichert?

I. Geltungsbereich, Vertragsparteien
[...]
Qtixx wird vom Kunden nur mit der Abwicklung des Kaufs der Eintrittskarten einschließlich ihres Versands beauftragt. Im Verhältnis zwischen Kunde/Besteller und Qtixx in Zusammenhang mit dem Bezug von Eintrittskarten gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Verträge, Bestellungen sowie Anfragen. [...]
Möglich ist, dass ein Veranstalter hinsichtlich der Beziehungen zwischen Kunden und Veranstalter aufgrund des Erwerbs von Eintrittskarten mit Bezug auf die Veranstaltung eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die der Kunde gegebenenfalls zu beachten hat. Insbesondere kann der jeweilige Veranstalter den Zutritt und den Besuch der Veranstaltung von der vorherigen Akzeptanz seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden abhängig machen.
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HG
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Beitrag von HG »

[quote="drosselbart" post=856484][quote="HG" post=856458][...] die haben ja noch nicht mal Ticket-AGBs, wo sie auch vorher zur Bekanntgabe verpflichtet wären. [...][/quote]
Das scheint offenbar nicht ganz richtig, @HG. Zwickau beruft sich ja auf die AGB ihres Ticketvermarkters Qtixx in denen es hieße - Zitat FSV (Facebook - unter Kommentaren):

V. Rückgabe, Verlust oder Zerstörung von Eintrittskarten
Es besteht außerhalb gesetzlicher Verpflichtungen grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe oder Rücknahme von Eintrittskarten. Eintrittskarten werden nur dann vom Veranstalter zurückgenommen, wenn die Veranstaltung abgesagt wird. Bei einer (räumlichen oder zeitlichen) Verlegung einer Veranstaltung behalten die erworbenen Eintrittskarten grundsätzlich ihre vollständige Gültigkeit.
Qtixx oder der Veranstalter leisten grundsätzlich keinen Ersatz – weder in Geld noch als Nachdruck – für abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten.
Interessant. Hier wurde ein Qtixx-AGB-Satz entfernt.
In den originalen AGB von Qtixx gibt es zwischen dem dritten und vierten Satz oben nämlich noch folgenden:

In solchen Fällen ist der Kunde jedoch berechtigt, rechtzeitig vor Beginn der neu angesetzten Veranstaltung seine Eintrittskarte(n) an den Veranstalter zurückzugeben. Zur Rücknahme gebuchter Eintrittskarten hat der Kunde diese der Qtixx GmbH (Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin, Deutschland) zurückzugeben.

Quelle ->

Qtixx-AGB[/quote]

Die habe ich auch gefunden und gelesen. Ich oder andere haben ihre Karten aber nicht bei der Firma gekauft, weswegen uns die AGB des Tickethändlers nichts angehen, da er nicht mein(unser) Vertragspartner ist. Keine Ahnung wie und über wen das auch z.B. bei dort im Fanshop gekauften Tickets bei denen läuft. Auf der HP von Zwickau habe ich keine Ticket-AGB gefunden und ich habe meine Karte als AWDK mit ziemlicher Sicherheit also direkt vom FSV bezogen. Qtixx und andere Kartenhändler beziehen sich in ihren AGB immer nur auf die von ihnen verkauften Tickets. Da die Verschiebung keine höhere Gewalt darstellt, ist der Verkäufer auch darüber hinaus mMn zur Haftung verpflichtet, zur Rückerstattung ganz selbstverständlich, hierbei stellt das Gesetz ausdrücklich auf eine" Verschiebung auf einen anderen Tag" ab. Niemandem steht eine vertragliche Leistung ohne die vertragliche Gegenleistung zu. Und bei der Verschiebung auf einen anderen Tag entsteht eine Änderung des Vertrages derart, das der Käufer der Änderung zustimmen oder ein neuer Vertrag geschlossen werden muss. Das ist regelmäßig bei Versicherungsverträgen oder Kostenerhöhungen aller Art so, z.B. Kontogebühren etc. Beidem muss der Käufer dann nicht zustimmen und dem Verkäufer steht somit auch nichts zu. Ein geschlossener Vertrag kann nachträglich nicht ohne die Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden, stimmt einer nicht zu, ist er hinfällig, entfällt der Vertragsgegenstand, entfällt die dafür zu erbringende Leistung.


http://www.beck-shop.de/fachbuch/lesepr ... 286_lp.pdf
[img size=200]http://hansafans.de/images/trainingsber ... 09/w1a.jpg[/img]

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Beitrag von drosselbart »

@HG
Stimmt, ich vergaß. Das sind zwei Paar Schuhe...

Ebenso muss bei der Online-Kartenvergabe der Vertragspartner auch zustimmen, wenn der andere nach dem Vertragsabschluss seine AGB ändert. Dafür wäre es also immer noch nützlich zu wissen, wann das geschehen ist. Ich gehe davon aus, dass sich Einige mit Online-Karten für andere Blöcke eindecken mussten, weil der Gästeblock in kürzester Zeit ausverkauft war.

@Alle
[OT] Ich suche ja auch immer noch 3 Stehplatz-Karten für mich und meine Jungs... :whistle: Gern per PN [/OT]
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