Mitgliederversammlung 2016

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christianFCH
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Mitgliederversammlung 2016

Beitrag von christianFCH »

Also einigen ist wohl der Unterschied zwischen einem Vorwurf und einer Tatsache nicht geläufig.

Zum anderen scheint bei vielen hier der Hergang des ersten Revisionsberichts in Vergeseneheit geraten zu sein.

Nochmal es war nicht die KPMG die den ersten Bericht angefertigt hatte sondern eine vom alten AR dafür eingesetzte Person. Ich glaube auf der MV im letzten Jahr viel der Name und es gab bereits Kritik über das Vorgehen und an der Person.?

Denkt ihr jetzt allen ernstes, der AR war zum damaligen Zeitpunkt wirklich interessiert, das die Sache sachlich und unvoreingenommenen kontrolliert wird?

Die KPMG hat mit ausscheiden des alten AR, dann durch den neuen Vorstand den Auftrag bekommen das Ding zu kontrollieren. Was raus kam waren Vorwürfe anhand des vorgelegten Berichts aber wohl ohne weitere Prüfung.? Bereits auf der aoMV zur Ausgliederung wurde gesagt das ist noch nicht endgültig.

Die jetzige Kanzlei hat das Ding nun offensichtlich grundsätzlich geprüft und geschaut ob die VORWÜRFE auch den TATSACHEN entsprechen. Das Ergebnis haben wir alle am Sonntag gesehen.

Und ja Herr Dahlmamm hat einige Fehler gemacht. Aber insbesondere bei den Formfehlern stellt sich auch die Frage ob die Alternative evtl. in knappen Momenten tatsächlich besser für den Verein gewesen wäre. Oder ob man mit Einhalten der Formalien nicht Gefahr gelaufen wäre Zeit zu verlieren, zum Beispiel bei der Lizenzerteilung.
exil-hamburger
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Beitrag von exil-hamburger »

[quote="Struppholdt" post=851954]Mein Gott, lies doch einfach meinen Beitrag.

Pflichtverletzung ja, Schaden nein. Trotzdem hätten diese Pflichtverletzungen ausgereicht um vor einem AG eine fristlose Kündigung zu erwirken.

Ein eventuell greifbareres Beispiel: A fährt betrunken/unter Drogeneinfluss Auto. Dabei unterläuft ihm keinerlei Fehler, kein Personen-/Sachschaden. Trotzdem hat er objektiv gegen eine Rechtsnorm verstoßen. Dass ihm dabei kein Fehler unterlaufen ist, kann sich bei einer eventuellen Verurteilung positiv auswirken, rechtfertigt aber trotzdem nicht seinen objektiven Verhaltensunwert (Fahrt unter Alkohol/Drogen).

Und nein, es geht hier nicht um irgendwelche Konsequenzen, sondern darum wie dieses Verhalten zu bewerten ist.[/quote]

Um das Beispiel mal aufzugreifen. . .gefühlt wurde MD damals vorgeworfen die ganze Stadt (Hansa) kurz und klein gefahren zu haben (Verein schaden). Nu ist rausgekommen, das er mal nen Lütten hatte, in dem Rahmen das er garnicht Schaden anrichten konnte.

Mitglieder die in Folge dieser Erkenntnis den VV entlastet haben, sind mit Sicherheit nicht blöd oder blind, zumal es doch eine sehr deutliche Mehrheit war. Ich persönlich bin froh das es die Ergebnisse gab, nicht für MD sondern für HANSA. Ich habe weiter Verständnis für Kritik an MD nur kommen wir da nicht weiter bzw. mit dem Blick nach hinten.
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