Das ist eine sehr gute Frage, bisher gab es diesbezüglich noch keine konkreten Infos.Bademeier hat geschrieben: ↑So 24. Mär 2019, 13:38
Was sind "Polizei-Mehrkosten" bei "Hochrisikospielen"? Wer und wie berechnet man diese?
Dies fehlt mir irgendwie in dem "sachlichen" Bericht, und auch eine Erklärung dazu, warum es eigentlich grundsätzlich so ist, dass der Staat die Polizei bezahlt.
Mich hat das BVG-Urteil sehr überrascht, auf die konkrete Begründung bin ich gespannt.
Der Polizeibeamte wird nach gesetzlichen Grundlagen bezahlt. Das Beamtenrecht eröffnet keine Möglichkeit die Besoldung auf den Bürger/ Vereine umzuwälzen. Im Rahmen von Schadenersatzforderungen gibt es Möglichkeiten bestimmte Kosten (z.B. Heilbehandlungskosten) geltend zu machen, dass trifft aber ausschließlich bei Verletzung oder Tot des Beamten zu.
Der Beamte bekommt stets die selbe Kohle entsprechend seiner Besoldungsgruppe und der Besoldungsstufe. Es ist dabei völlig egal, ob er gerade in Urlaub ist, dienstunfähig ist, 50 Minusstunden hat oder 3000 Überstunden hat.
Es macht also keine Unterschied ob er zu Hause rumgammelt oder ein Fußballspiel sichert. Wo sind die Mehrkosten?
Die einzige Variable ist der "Dienst zu ungünstigen Zeiten" (sonntags etwa 3,20 €/Stunde) und ggf. eine höhere Schicht bzw. Wechselschichtzulage. Aber auch hier kommt man bei 1000 ! zusätzlichen Polizisten auf einen maximal 5stelligen Betrag.