Blau-Weiß-Rote-Hilfe : Ankündigungen, Aktuelles...

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Beitrag von BlauWeißRoteHilfeRostock »

Zur Info:

Der Mann mit der "Schnittwunde", die eher eine aufgerissene Hand darstellt - hat sich bei uns gemeldet. Es geht ihm den Umständen entsprechend.
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Beitrag von BlauWeißRoteHilfeRostock »

Betreff: Vorfälle Hannover Hbf vom 30.03.2013


Moin Hansafans,

wir möchten alle Betroffenen bitten, ein Gedächtnisprotokoll zum
Polizeieinsatz auf dem Hauptbahnhof Hannover zu schreiben und dieses so
schnell wie möglich an info@hansa-fanhilfe.de zu schicken.

Das ganze bitte auch noch diese Woche, damit so wenig Details wie möglich verloren gehen!
Des Weiteren ist es von enormer Wichtigkeit, dass sich jeder der Betroffenen am kommenden Samstag, den 06.04.2013 ab 11 Uhr im Fanhaus am Ostseestadion einfindet. Dort werden zwei Juristen vor Ort sein und mit jedem Beteiligten ggf. kurz das weitere Vorgehen besprechen und Zeugenaussagen sammeln!

WICHTIG: Behaltet eure Eintrittskarten und Fahrscheine auf!


Mit hanseatischen Grüßen,
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Beitrag von BlauWeißRoteHilfeRostock »

Aufruf/Bericht Vorkommnisse Hannover Hauptbahnhof

Moin Hansafans,

hier ein kurzer Bericht zu den Vorkommnissen vom vergangenen Samstag am Hauptbahnhof Hannover:

Auf der Fahrt im Regionalexpress von Braunschweig nach Osnabrück wurde eine größere Gruppe Hansafans in Hannover von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert.

Der betreffende Zug hatte planmäßig einen Kurzaufenthalt von 11:05 Uhr bis 11:20 Uhr auf dem Hauptbahnhof Hannover. Die Polizei durchsuchte dabei den Zug nach Fußballfans, die über die gesamte Länge des Zuges verteilt saßen, und forderte diese ohne Angabe von Gründen auf, den Zug zu verlassen. Der Zug fuhr dann anschließend ohne die Hansafans weiter.
Auf dem Bahnsteig befanden sich nach dem Verlassen des Zuges dann etwa 150 Personen, die sich nicht entfernen durften. Nach etwa einer halben Stunde des Wartens auf dem Bahnsteig, wurde mit einer Identitätsfeststellung aller Anwesenden in einem Bahnhofstunnel begonnen. Während der Maßnahmen wurden die Beamten wiederholt, ohne Erfolg, aufgefordert, die Maßnahmen zu begründen; auch eingeschaltete Rechtsanwälte erhielten keine Auskünfte oder Begründungen zu den Maßnahmen!
Wie sich herausstellte, gab es seitens der Zugbegleiter keinerlei Beanstandungen, weder Verschmutzungen noch fehlende Fahrausweise, was diese auch gegenüber der Polizei kundtaten. Später hieß es dann seitens der Polizei, es habe im Zug eine Bedrohung von Polizisten gegeben. Die betroffenen Zivilpolizisten haben den Verdächtigen während der Identitätsfeststellung frühzeitig wiedererkannt und sich zudem bei einem Hansafan für das vermittelnde Eingreifen in der vorherigen Situation bedankt. Dennoch wurde die Identitätsfeststellung  gegen alle Hansafans fortgesetzt! Nach Abschluss der Identitätsfeststellung erfolgte dann jedoch keine Entlassung!
Ein Großteil der Fans hätte noch die Möglichkeit gehabt, Anschlusszüge nach Osnabrück zu nehmen und wollte dies auch tun, was jedoch durch erneute Kesselbildung im Bahnhofstunnel unterbunden wurde.
Nach nunmehr insgesamt fünf Stunden Einkesselung auf dem Bahnhof, ohne Versorgung und sanitäre Einrichtungen, sind die festgehaltenen Personen dann letztlich zum Einstieg in einen Zug Richtung Rostock gezwungen worden…

Wir prüfen derzeit mögliche rechtliche Schritte gegen die polizeilichen Maßnahmen, um derartige Vorfälle zukünftig im Sinne aller Fußballfans verhindern zu können!
Betroffene bzw. Zeugen der Maßnahmen bitten wir daher, sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen!
Wir rufen hierzu alle Betroffenen auf, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und uns zu kommen zu lassen (info@hansa-fanhilfe.de)!
Weiterhin ist es sehr wichtig, dass alle Beteiligten ihre Zugfahrkarten und Eintrittskarten aufbewahren!

Mit hanseatischen Grüßen,
die Blau-Weiß-Rote Hilfe
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magickite
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Beitrag von magickite »

Vielleicht ist das Urteil bereits bekannt. Falls nicht, ist es evtl. hilfreich.


[quote]Kontrolle: Polizei muss in Vorleistung gehen


Beim Verdacht auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ist eine Identitätsfeststellung durch Polizeibeamte nur zulässig, wenn dem Betroffenen vorher gesagt wird, was ihm zur Last gelegt wird. Die Polizei darf also nicht erst nach den Personalien fragen und den Betroffenen zunächst im Unklaren lassen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Die Richters sprechen einen jungen Mann frei, dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde. Bei einer nicht angemeldeten Demo hatte er sich dem Zugriff von Polizeibeamten entzogen, als diese seine Personalien wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufnehmen wollten. Um was es geht, hatten die Polizisten dem Mann vorher nicht gesagt.

Laut Oberlandesgericht Hamm gehört es zu den “wesentlichen Förmlichkeiten” einer Identitätsfeststellung, dass dem Betroffenen vorher gesagt wird, was ihm zur Last gelegt wird. Hiervon gebe es nur wenige Ausnahmen.

Dazu gehöre etwa eine Situation, in der kein Zweifel an dem konkreten Vorwurf bestehe. Das ist aber zum Beispiel bei Verkehrsdelikten, wenn man rausgewunken wird, fast nie der Fall. Denkbar ist auch, dass der Ermittlungserfolg gefährdet wird oder die Umstände eine Information unmöglich machen. Das sind aber Ausnahmesituationen.

Im entschiedenen Fall durfte sich der Betroffene also aus dem Griff des Polizeibeamten winden. Das half ihm letztlich allerdings wenig, weil er daraufhin auf den Boden geworfen und gefesselt wurde. Immerhin entgeht der Mann nun aber einer Vorstrafe.

Auch wenn es nicht auf eine körperliche Auseinandersetzung hinausläuft, kann man das Urteil im Alltag verwenden. Die Polizei muss erst mal Farbe bekennen, worum es eigentlich geht. Erst dann muss man seine Personalien angeben oder den Personalausweis zeigen. Das kann durchaus eine interessante Diskussion ergeben…

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2012, Aktenzeichen III-3 RVs 33/12
[/quote](quelle:http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/07/)
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Beitrag von BlauWeißRoteHilfeRostock »

http://www.fc-hansa.de/index.php?id=154&oid=35004

Rechtliche Beratung für Hansa-Fans: „blau-weiss-rote-Hilfe“ zu Gast im FanHaus



Im Vorfeld des Heimspiels des F.C. Hansa Rostock gegen Arminia Bielefeld, werden am Sonnabend, dem 6. April 2012, Rechtsanwälte der „blau-weiss-roten-Hilfe ab 11 Uhr im FanHaus des F.C. Hansa Rostock eine kostenfreie Rechtsberatung für Hansa-Fans anbieten.

Hintergrund der Veranstaltung ist eine transparente Aufarbeitung der Vorfälle vom vergangenen Wochenende in Hannover, an dem zahlreiche Hansa-Fans ihr Reiseziel Osnabrück nicht erreichen konnten.

Wer diesbezügliche eine juristische Beratung sucht, ist dazu eingeladen, am Sonnabendvormittag ins Hansa FanHaus zu kommen. Wer mehr über die blau –weiss-rote-Hilfe erfahren möchte, kann sich HIER ((http://www.blau-weiss-rote-hilfe.de/) informieren.
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Beitrag von GULASCH_Lichtenhgn »

grade auf http://blau-weiss-rote-hilfe.de/ gefunden.
[quote]Wer sich persönlich informieren möchte oder noch Fragen wegen der letzten Vorkommnisse loswerden möchte, hat dazu am Sonnabend, vor dem Heimspiel unseres F.C. Hansa gegen Borussia Dortmund II, die Gelegenheit. Ab 11 Uhr könnt ihr uns im Fanhaus, in der Nähe des Ostseestadions, finden.

[/quote]
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Beitrag von BlauWeißRoteHilfeRostock »

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Beitrag von BlauWeißRoteHilfeRostock »

http://blau-weiss-rote-hilfe.de/hausdurchsuchungen/

Im Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen durch die Polizei, wurde unerlaubterweise unser Telefon beschlagnahmt. Deshalb sind wir aktuell unter folgender Nummer erreichbar: 01602706815!

Wir lassen uns durch diese Maßnahme nicht einschüchtern und werden wie gewohnt für euch da sein.


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Beitrag von BlauWeißRoteHilfeRostock »

Update!
http://blau-weiss-rote-hilfe.de/pravent ... htswidrig/

Präventivgewahrsam vor dem Pauli-Spiel war rechtswidrig!

Am Abend vor unserem Heimspiel gegen den F.C. St. Pauli am 19.11.2011 kam es zu einer Ingewahrsamnahme eines Hansafans. Gegen 20 Uhr tauchten Polizisten mit einem richterlichen Haftbefehl an seiner Wohnung auf und verbrachten den Fan in die JVA Bützow, wo er bis zum frühen Abend des nächsten Tages – also bis nach dem Spielende – eingesperrt blieb. Der Haftbefehl war einige Wochen zuvor von der Polizei beim Amtsgericht Rostock beantragt worden.

Im Beschluss des Amtsgerichtes Rostock hieß es dementsprechend formelhaft, es werde die Begehung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat befürchtet, denn der Betreffende sei bereits öfters gewalttätig in Erscheinung getreten. Konkrete Anhaltspunkte für eine bestimmte Straftat gab es nicht. Der Betroffene war auch zuvor noch nie verurteilt worden.

Wem es damals so vorkam, dass sowas wie Schutzhaft aus der Zeit vergangener Tage einfach mal so gegen geltendes Recht und Gesetz umgesetzt wurde, der lag richtig. Die beteiligten Polizisten und Richter dagegen hatten damit kein Problem. Sie verweigerten sogar dann noch eine unverzügliche Freilassung, nachdem sie von einem Anwalt des Betroffenen auf die Rechtswidrigkeit der Haft hingewiesen wurden.

Grundsätzlich ist es so, dass zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat jemandem die Freiheit entzogen werden kann, wenn dies nicht anders möglich ist. Das Verfahren ist dazu relativ klar geregelt. Wenn ein entsprechender Haftbeschluss erlassen werden soll, muss der Betroffene vorher von einem Richter angehört werden, so steht es im Gesetz. Der Bundesgerichtshof hat zur Anwendung vielfach entschieden, dass auf eine Anhörung nicht verzichtet werden darf. Wenn es keine vorherige Anhörung des Betroffenen gegeben hat, ist das Ganze rechtswidrig und der Betroffene ist zumindest unverzüglich zu entlassen.

Im damaligen Fall hat es keine konkrete Straftat gegeben, die zu verhindern war, und es hat noch nicht mal den Versuch einer Anhörung gegeben.

Einige Monate später hat dann das Landgericht Rostock zumindest nachträglich entschieden, dass die Freiheitsentziehung allein schon wegen der fehlenden Anhörung von vornherein rechtswidrig war!

Es ist müßig festzuhalten, dass wer mit dem Schutz von Recht und Gesetz beauftragt ist, besonders gefordert ist, eben dieses einzuhalten. Wenn ein solches Vorgehen Schule macht, wird der Rechtsstaat Schritt für Schritt unterhöhlt.

Anhang: Beschluss – Landgericht Rostock

http://blau-weiss-rote-hilfe.de/cms/wp- ... sLGHRO.pdf
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