Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

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Captain Oi!
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Re: Revision von

Beitrag von Captain Oi! »

Ronnster81 hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 14:11 ... Ich vermisse noch immer die substanziellen Argumente in der Diskussion, die darauf hindeuten, dass es berechtigte Zweifel an der Täterschaft gibt.

... Entlastende Punkte gab es folglich nicht oder nur in unzureichendem Maße. Sollten hier also Leute den Standpunkt vertreten, dass das Urteil nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, würde ich gerne die Argumente für die These lesen.
Ich gehe mal davon aus, dass du wie viele andere auch den "Fall vor Gericht" nicht von von vorn bis hinten verfolgt hast. Sonst würden die Töne über die Rechtsstaatlichkeit unserer Organe und ihrer Entscheidungsträger definitiv leiser sein. Daher verlinke ich nochmal die komplette Dokumentation der BWRH. Das Lesen lohnt sich wirklich und sorgt nicht nur einmal für fassungsloses Kopfschütteln, bspw. zur geöffneten Post, zum schizophrenen Drogen-Zeugen, zum sich einmischenden Inneminister usw...

BWRH-Mitglied vor Gericht
Urteilsverkündung und weiterer Ablauf

Verhandlungstag 25
Verhandlungstag 24
Verhandlungstag 23
Verhandlungstage 20 bis 22
Verhandlungstage 18 und 19
Verhandlungstag 17
Verhandlungstag 16
Verhandlungstag 15
Verhandlungstag 14
Verhandlungstage 12 und 13
Verhandlungstag 11
Verhandlungstag 10
Verhandlungstag 9
Verhandlungstag 8
Verhandlungstag 7
Verhandlungstag 6
Verhandlungstage 4 und 5
Verhandlungstag 3
Verhandlungstag 2
Verhandlungstag 1

C wie Kompetenz / C wie Zuständigkeit – Die BWRH kritisiert Äußerungen des Landesinnenministers Caffier

Kurzfassung vom NDR, aus dem Archiv vom 26.04.2016
Unruhe im Prozess um Attacke auf Polizisten
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Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Beitrag von Ronnster81 »

Captain Oi! hat geschrieben:
Ronnster81 hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 14:11 ... Ich vermisse noch immer die substanziellen Argumente in der Diskussion, die darauf hindeuten, dass es berechtigte Zweifel an der Täterschaft gibt.

... Entlastende Punkte gab es folglich nicht oder nur in unzureichendem Maße. Sollten hier also Leute den Standpunkt vertreten, dass das Urteil nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, würde ich gerne die Argumente für die These lesen.


Ich gehe mal davon aus, dass du wie viele andere auch den "Fall vor Gericht" nicht von von vorn bis hinten verfolgt hast. Sonst würden die Töne über die Rechtsstaatlichkeit unserer Organe und ihrer Entscheidungsträger definitiv leiser sein. Daher verlinke ich nochmal die komplette Dokumentation der BWRH. Das Lesen lohnt sich wirklich und sorgt nicht nur einmal für fassungsloses Kopfschütteln, bspw. zur geöffneten Post, zum schizophrenen Drogen-Zeugen, zum sich einmischenden Inneminister usw...
Danke für die Verlinkung. Tatsächlich ändert aber auch das Lesen der Beiträge nichts an meiner Meinung.

Kopfschütteln lösen die stark subjektiv geprägten Berichte der mit der Verteidigung beauftragten BWRH aus. Die Berichte sind dermaßen einseitig geschrieben, da kann ich mich auch direkt mit dem Verurteilten über seine Eindrücke des Verfahrens unterhalten und bekomme wahrscheinlich eine genauso „sachliche“ Darstellung der fürchterlichen Zustände unseres Justizsystems.

Ich bleibe dabei: die Ablenkungsmanöver in Richtung Schöffenbesetzung, Einmischung durch IM mögen alle übliche Bestandteile von ggf. revisionsrelevanten Verfahrensbeschwerden sein. Sie ändern aber nichts an den Tatsachen, die belegen, dass der Verurteilte Steine auf Menschen geworfen hat. Und dass die Aussagen des Zeugen nicht allein zur Verurteilung geführt haben, scheint auch niemanden zu interessieren, der sich hier zu Wort meldet. Stichwort: whataboutism

Der BGH, der durch die BWRH zu Beginn der Berichte noch als die bedeutende Instanz dargestellt wurde, hat festgestellt, dass alle von der Verteidigung vorgebrachten Mängel des Verfahrens unbegründet waren und das Urteil somit rechtskräftig ist.

Und nochmal zu den Links:
Abgesehen vom NDR-Artikel handelt es sich offensichtlich ausschließlich um Meinungsmache der Verteidigung uns Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu säen.
Einzig der NDR-Bericht bemüht sich um Objektivität, gibt aber letztlich auch nur die Standpunkte der Verteidigung wieder.
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pfuetze
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Re: Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Beitrag von pfuetze »

Nun ja, entweder dein Arbeitsplatz ist im Innenministerium oder dir ist einfach nicht zu helfen.
Und um die Sache abzukürzen, ich möchte darüber nicht diskutieren. Vegetiere einfach weiter in deiner heilen Welt und freue dich über dein sorgenfreises Leben!
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Re: Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Beitrag von Ronnster81 »

pfuetze hat geschrieben:Nun ja, entweder dein Arbeitsplatz ist im Innenministerium oder dir ist einfach nicht zu helfen.
Und um die Sache abzukürzen, ich möchte darüber nicht diskutieren. Vegetiere einfach weiter in deiner heilen Welt und freue dich über dein sorgenfreises Leben!
Nun ja, ich fasse dann mal zusammen:
Wer nicht deiner Meinung ist, dem ist nicht mehr zu helfen, hat zu viel Zeit, vegetiert herum und der hat ein ganz offensichtlich falsches Weltbild. Und überhaupt: Diskussionen sind unerwünscht.
Bisherige sachliche Diskussionsbeiträge und Argumente: 0

Offener kann man die eigene Engstirnigkeit nicht darlegen. Wenn mich nicht alles täuscht, geht es hier um einen Einzelfall bzw. ein Einzelverfahren. Wie hier Zusammenhänge zu wirklich skandalösen Justizpossen (Mollath) gezogen werden, um einen verurteilten Straftäter zum Opfer eines angeblich kaputten Systems zu stilisieren, ist schon arg abenteuerlich und entbehrt wie bereits erwähnt jeder Grundlage, da es keine Anzeichen für einen ähnlich gelagerten Skandal im vorliegenden Fall gibt.

Dass das die Mehrheit der hier vertretenen Forumsteilnehmer anders sieht, hätte ich mir denken können. Aber belegt (mit Fakten) hat diese Sicht noch niemand. Da ist es natürlich immer leicht, das bockige Kind zu spielen und sich aus der Diskussion zurückzuziehen und weiter an die große Weltverschwörung gegen den armen Hansafan zu glauben.






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Re: Revision von

Beitrag von Zwicklicht »

Ronnster81 hat geschrieben: Fr 14. Dez 2018, 14:48 Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Re: Revision von

Beitrag von beiNZ »

Captain Oi! hat geschrieben: Do 13. Dez 2018, 19:53
Vielen Dank für Deine Fleißarbeit!!!
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Re: Revision von

Beitrag von Carsten »

Ronnster81 hat geschrieben: Fr 14. Dez 2018, 14:48
pfuetze hat geschrieben:Nun ja, entweder dein Arbeitsplatz ist im Innenministerium oder dir ist einfach nicht zu helfen.
Und um die Sache abzukürzen, ich möchte darüber nicht diskutieren. Vegetiere einfach weiter in deiner heilen Welt und freue dich über dein sorgenfreises Leben!
Nun ja, ich fasse dann mal zusammen:
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Dass das die Mehrheit der hier vertretenen Forumsteilnehmer anders sieht, hätte ich mir denken können. Aber belegt (mit Fakten) hat diese Sicht noch niemand. Da ist es natürlich immer leicht, das bockige Kind zu spielen und sich aus der Diskussion zurückzuziehen und weiter an die große Weltverschwörung gegen den armen Hansafan zu glauben.

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Re: Revision von

Beitrag von Boeller »

Carsten hat geschrieben: Fr 21. Dez 2018, 08:11
Ronnster81 hat geschrieben: Fr 14. Dez 2018, 14:48
pfuetze hat geschrieben:Nun ja, entweder dein Arbeitsplatz ist im Innenministerium oder dir ist einfach nicht zu helfen.
Und um die Sache abzukürzen, ich möchte darüber nicht diskutieren. Vegetiere einfach weiter in deiner heilen Welt und freue dich über dein sorgenfreises Leben!
Nun ja, ich fasse dann mal zusammen:
Wer nicht deiner Meinung ist, dem ist nicht mehr zu helfen, hat zu viel Zeit, vegetiert herum und der hat ein ganz offensichtlich falsches Weltbild. Und überhaupt: Diskussionen sind unerwünscht.
Bisherige sachliche Diskussionsbeiträge und Argumente: 0

Offener kann man die eigene Engstirnigkeit nicht darlegen. Wenn mich nicht alles täuscht, geht es hier um einen Einzelfall bzw. ein Einzelverfahren. Wie hier Zusammenhänge zu wirklich skandalösen Justizpossen (Mollath) gezogen werden, um einen verurteilten Straftäter zum Opfer eines angeblich kaputten Systems zu stilisieren, ist schon arg abenteuerlich und entbehrt wie bereits erwähnt jeder Grundlage, da es keine Anzeichen für einen ähnlich gelagerten Skandal im vorliegenden Fall gibt.

Dass das die Mehrheit der hier vertretenen Forumsteilnehmer anders sieht, hätte ich mir denken können. Aber belegt (mit Fakten) hat diese Sicht noch niemand. Da ist es natürlich immer leicht, das bockige Kind zu spielen und sich aus der Diskussion zurückzuziehen und weiter an die große Weltverschwörung gegen den armen Hansafan zu glauben.

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Kann man aber in die eine als sowohl auch in die andere Richtung behaupten, je nachdem wer den besseren Propagandaminister hat.
PZ-Martin hat geschrieben: Sa 29. Aug 2020, 16:44 Ich kenne niemanden der durch eine Atombombenexplosion geschädigt wurde. Also von mir aus können die Dinger in den freien Verkauf gehen.
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Re: Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Beitrag von saibot »

In der geboten Kürze:
1. Ich habe nichts gegen Polizisten, mit zwei mache ich Sport, die mag ich sehr gerne. Ich halte deren Aufgabe auch für sehr wichtig in einer Demokratie! Ich lehne Gewalt als Mittel der Konfliktlösung kategorisch ab!

2. Ich kenne einen der Verteidiger von "Schubi" ganz gut seit ca. 20 Jahren (Schubi nicht), und habe mit ihm über den Prozess, an dem ich nicht beteiligt war, gesprochen. Ich bin auch "vom Fach". Der Prozess war laut seiner Aussage ein Farce und ich glaube ihm das!

3. Strafverhandlungen vor dem LG HRO sind nicht gut, ich sage nur: wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA (außer es geht um Straftaten von Rechtsradikalen, die gibt es nämlich in deren Wirklichkeit nicht).

4. Mal was zum Nachdenken: Warum wollen Strafverteidiger seit langem, dass Landgerichtsprozesses auf Tonband (also gern auch als Datei) aufgenommen werden und warum verweigert sich die Justiz? Wer hat da vor wem Angst?

Mir tut Schubi (unbekannterweise) unendlich leid!!!
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Ronnster81
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Re: Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Beitrag von Ronnster81 »

saibot hat geschrieben:In der geboten Kürze:
1. Ich lehne Gewalt als Mittel der Konfliktlösung kategorisch ab!

2. Ich kenne einen der Verteidiger von "Schubi" ganz gut seit ca. 20 Jahren (Schubi nicht), und habe mit ihm über den Prozess, an dem ich nicht beteiligt war, gesprochen. Ich bin auch "vom Fach". Der Prozess war laut seiner Aussage ein Farce und ich glaube ihm das!

3. Strafverhandlungen vor dem LG HRO sind nicht gut, ich sage nur: wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA (außer es geht um Straftaten von Rechtsradikalen, die gibt es nämlich in deren Wirklichkeit nicht).

4. Mal was zum Nachdenken: Warum wollen Strafverteidiger seit langem, dass Landgerichtsprozesses auf Tonband (also gern auch als Datei) aufgenommen werden und warum verweigert sich die Justiz? Wer hat da vor wem Angst?

Mir tut Schubi (unbekannterweise) unendlich leid!!!
Zu 1.:
Na da sind wir ja mal einer Meinung
Zu 2.:
Genau, du glaubst ihm. Ist ja schön und gut. Auch ich neige eher dazu, Menschen, die mir näher stehen zu glauben. Aber was genau ist es denn jetzt, das dagegen spricht, dass der BGH hier fehlerhaft entschieden hat? Ich verstehe es nicht. Mag ja sein, dass in einem Gerichtsverfahren mal fehlerhafte Entscheidungen zustande kommen, aber genau dafür gibt es doch die weiteren Prüfinstanzen. Und ja, da funktioniert unser System tatsächlich überwiegend gut.
Hier von Einzelfällen auf die Gesamtheit des Systems zu schließen ist in etwa so seriös wie zu behaupten, alle Hansafans wären pyrozündelnde Gewalttäter oder alle Migranten Sozialschmarotzer und Vergewaltiger.

Diese Art der Argumentation häuft sich leider und hat mit der Sache nur noch selten etwas zu tun.

Zu 3.
Siehe oben. Gleiches Thema. Du triffst eine pauschale Aussage, weil ein Vollidiot es offenbar nicht schafft, seiner Funktion als unvoreingenommene und objektive Instanz gerecht zu werden, über das gesamte Gericht. Kann ich nicht ernst nehmen.

Zu 4.
Keine Ahnung, erklär es mir als Laien doch bitte.
Sofern es als Ersatz für ein Protokoll dienen soll, kann ich es mir nicht vorstellen, zumal das die Rechtslage nicht hergibt (§272 ff. StPO). In Ergänzung zu einem Protokoll vllt. möglich, aber mit Mehraufwand und höheren Kosten verbunden, wird wohl allein aufgrund der angespannten Personalsituation schon nicht so schnell umsetzbar sein.

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