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Re: Blau-Weiß-Rote-Hilfe : Ankündigungen, Aktuelles...

Verfasst: Fr 30. Nov 2018, 22:53
von Jan
Tja, so unterschiedlich ist das manchmal.
War noch nie in meinem Leben Gewaltbereit oder wäre in der Lage einer Fliege Leid zuzufügen.
Trotzdem war ich schon mehrere male in Gewahrsam, u.A. im Knast nach Bootsfahrt in Düsseldorf 2010....

Re: Blau-Weiß-Rote-Hilfe : Ankündigungen, Aktuelles...

Verfasst: Sa 1. Dez 2018, 12:35
von Foxtrott Lima
Brainwash hat geschrieben: Fr 30. Nov 2018, 09:54 hier muss es Beweise geben ansonsten würde niemals ein Gericht urteilen! Ob diese stichhaltig genug waren darüber lässt sich streiten -aber das haben nun mehrere Richter entschieden daher gehe ich davon aus das es stimmt. Etwas Vertrauen in die Justiz sollte man haben ansonsten kann man gleich auswandern.

Eine Frage die ich mir stelle: Wie hoch wäre die Strafe geworden hätte der Angeklagte die Tat zugegeben und damit ausführen können das er niemals vor hatte den Polizisten zu töten, persönliche Umstände an dem Tag, Reue usw... ich vermute stark die Strafe wäre niedriger. Vorrausgesetzt er hat nicht schon öfter solche Straftaten in der Vergangenheit ausgeübt.
Ob Gustl Mollath das gleiche Grundvertrauen in die Justiz hat wie Du? Ich möchte das bezweifeln. Im Übrigen geht es in der Revision nicht mehr um die Beweisführung sondern um die Rechtmäßigkeit der Vorgänge in den vorherigen Instanzen. Wie so oft bewahrheitet sich hier, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Schuhe.

Re: Blau-Weiß-Rote-Hilfe : Ankündigungen, Aktuelles...

Verfasst: Mo 3. Dez 2018, 10:28
von pfuetze
Brainwash hat geschrieben: Fr 30. Nov 2018, 09:54 hier muss es Beweise geben ansonsten würde niemals ein Gericht urteilen! Ob diese stichhaltig genug waren darüber lässt sich streiten -aber das haben nun mehrere Richter entschieden daher gehe ich davon aus das es stimmt. Etwas Vertrauen in die Justiz sollte man haben ansonsten kann man gleich auswandern.

.....
Alles klar, das Kennedy-Attentat wurde tatsächlich nur von einem Menschen geplant und ausgeführt, der Irak hatte dann wohl doch Atomwaffen und im Übrigen, die Erde ist eine Scheibe!

Ich halte es da mit Slime: "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!"

Re: Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Verfasst: Mo 3. Dez 2018, 18:50
von EC_7
FCH_support_SAW hat geschrieben:
EC_7 hat geschrieben: Fr 30. Nov 2018, 11:20
Brainwash hat geschrieben:hier muss es Beweise geben ansonsten würde niemals ein Gericht urteilen! Ob diese stichhaltig genug waren darüber lässt sich streiten -aber das haben nun mehrere Richter entschieden daher gehe ich davon aus das es stimmt. Etwas Vertrauen in die Justiz sollte man haben ansonsten kann man gleich auswandern.

Eine Frage die ich mir stelle: Wie hoch wäre die Strafe geworden hätte der Angeklagte die Tat zugegeben und damit ausführen können das er niemals vor hatte den Polizisten zu töten, persönliche Umstände an dem Tag, Reue usw... ich vermute stark die Strafe wäre niedriger. Vorrausgesetzt er hat nicht schon öfter solche Straftaten in der Vergangenheit ausgeübt.
Da macht aber jemand seinem Nutzernamen alle Ehre... ich behaupte einfach mal, dass du noch nicht viele bis gar keine Berührungspunkte mit der deutschen Justiz hattest.
Und das macht ihn nun hoffentlich nicht zu einem schlechten Menschen.
Nein, nicht per se. Aber nur, weil man schon einmal Kontakt zur Justiz hatte, ist man auch nicht unbedingt ein schlechter Mensch (man kann zum Beispiel auch in einem Zivilprozess Kläger gewesen sein und entsprechend schlechte Erfahrung gemacht haben).

Mir geht dieses Geseier nur auf den Kranz, dass man doch auswandern könne, wenn man mit irgendetwas nicht zufrieden sei. Man darf doch trotzdem Kritik üben, wenn einen die Zustände stören.

Zumal diese Obrigkeitshörigkeit eben auch nicht gut ist. Warum sollen denn bitte Richter weniger fehlbar sein als andere Menschen? Auch solch blindes Vertrauen und populistisches Rumgepoltere - ohne sich mit der Thematik im Detail zu befassen - ermöglichen solche Urteile.

Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Verfasst: Sa 8. Dez 2018, 11:03
von Ronnster81
EC_7 hat geschrieben:
FCH_support_SAW hat geschrieben:
EC_7 hat geschrieben: Fr 30. Nov 2018, 11:20

Da macht aber jemand seinem Nutzernamen alle Ehre... ich behaupte einfach mal, dass du noch nicht viele bis gar keine Berührungspunkte mit der deutschen Justiz hattest.
Und das macht ihn nun hoffentlich nicht zu einem schlechten Menschen.
Nein, nicht per se. Aber nur, weil man schon einmal Kontakt zur Justiz hatte, ist man auch nicht unbedingt ein schlechter Mensch (man kann zum Beispiel auch in einem Zivilprozess Kläger gewesen sein und entsprechend schlechte Erfahrung gemacht haben).

Mir geht dieses Geseier nur auf den Kranz, dass man doch auswandern könne, wenn man mit irgendetwas nicht zufrieden sei. Man darf doch trotzdem Kritik üben, wenn einen die Zustände stören.

Zumal diese Obrigkeitshörigkeit eben auch nicht gut ist. Warum sollen denn bitte Richter weniger fehlbar sein als andere Menschen? Auch solch blindes Vertrauen und populistisches Rumgepoltere - ohne sich mit der Thematik im Detail zu befassen - ermöglichen solche Urteile.
1. hat es nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, wenn man Vertrauen in ein System hat. Immerhin unterliegt auch dieses System Prüfverfahren -> Revision. Und eben diese Revision hat eben keine Fehler erkennen können. Aber das kann natürlich auch an einer riesigen Verschwörung des gesamten, überaus kaputten und von korrupten Hansafan-Hassern durchsetzten Justizsystems liegen.

2. wäre es mal schön, wenn denn die Auseinandersetzung hier in Form von sachlicher Kritik stattfinden würde. Bisher lese ich hier nur pauschale und offenbar lange reflexhafte Beschuldigungen gegen staatliche Institutionen die wenig Substanz aufweisen. Also bitte: wo genau liegt das Problem? Wo sind die berechtigten Zweifel an der Täterschaft? Wo sind die Entlastungszeugen?
Und die für mich wichtigste Fragen: Was soll der Scheiß überhaupt? Was hat das mit Fußball zu tun? Wieso meint man, dass es gerechtfertigt ist, mit Steinen auf Menschen zu werfen?


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Re: Blau-Weiß-Rote-Hilfe : Ankündigungen, Aktuelles...

Verfasst: Mo 10. Dez 2018, 01:13
von opa76
Boeller hat geschrieben: Fr 30. Nov 2018, 12:18
EC_7 hat geschrieben: Fr 30. Nov 2018, 11:20
Brainwash hat geschrieben:hier muss es Beweise geben ansonsten würde niemals ein Gericht urteilen! Ob diese stichhaltig genug waren darüber lässt sich streiten -aber das haben nun mehrere Richter entschieden daher gehe ich davon aus das es stimmt. Etwas Vertrauen in die Justiz sollte man haben ansonsten kann man gleich auswandern.

Eine Frage die ich mir stelle: Wie hoch wäre die Strafe geworden hätte der Angeklagte die Tat zugegeben und damit ausführen können das er niemals vor hatte den Polizisten zu töten, persönliche Umstände an dem Tag, Reue usw... ich vermute stark die Strafe wäre niedriger. Vorrausgesetzt er hat nicht schon öfter solche Straftaten in der Vergangenheit ausgeübt.
Da macht aber jemand seinem Nutzernamen alle Ehre... ich behaupte einfach mal, dass du noch nicht viele bis gar keine Berührungspunkte mit der deutschen Justiz hattest.
Hat man eigentlich auch nicht wenn man sich normal benimmt.
Hier muss ich Mal rein Grätsche , weil es mich aufregt. Das stimmt einfach nicht.

Re: Revision von

Verfasst: Mo 10. Dez 2018, 10:05
von pfuetze
Ronnster81 hat geschrieben: Sa 8. Dez 2018, 11:03 .........
Und die für mich wichtigste Fragen: Was soll der Scheiß überhaupt? Was hat das mit Fußball zu tun? Wieso meint man, dass es gerechtfertigt ist, mit Steinen auf Menschen zu werfen?


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Du scheinst ja irgendwie zuviel Zeit zu haben! Dann nutze diese doch bitte auch um richtig zu lesen! Denn deine unterstellte Rechtfertigung konnte ich bisher hier noch nicht lesen. Aber das mag daran liegen, dass ich es einfach überlesen habe.

Und was erzählst du hier von Entlastungszeugen! In den Gesetzen dieses Landes steht dass eine Schuld bewiesen werden muss, nicht umgekehrt. Aber Papier ist geduldig, daher verweise ich auf das Zitat der Band "Slime" aus meinem letzten Post!

Re: Revision von

Verfasst: Mo 10. Dez 2018, 17:26
von greiflam
pfuetze hat geschrieben: Mo 10. Dez 2018, 10:05
Ronnster81 hat geschrieben: Sa 8. Dez 2018, 11:03 .........
Und die für mich wichtigste Fragen: Was soll der Scheiß überhaupt? Was hat das mit Fußball zu tun? Wieso meint man, dass es gerechtfertigt ist, mit Steinen auf Menschen zu werfen?


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... Aber Papier ist geduldig, daher verweise ich auf das Zitat der Band "Slime" aus meinem letzten Post!
Das Zitat klingt natürlich schön knackig - gerade diese Band nun als wahrhaftige oder seriöse oder moralische oder ... Instanz hinzustellen, die allgemeingültige Lebensweisheiten verbreitet, halte ich jetzt aber auch für mindestens abenteuerlich.

Re: Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 09:46
von pfuetze
Auch das tut niemand! Keine Angst, ich weiß Slime schon richtig einzuordnen!

Revision von "Schubi" durch BGH abgelehnt

Verfasst: Di 11. Dez 2018, 14:11
von Ronnster81
pfuetze hat geschrieben:
Ronnster81 hat geschrieben: Sa 8. Dez 2018, 11:03 .........
Und die für mich wichtigste Fragen: Was soll der Scheiß überhaupt? Was hat das mit Fußball zu tun? Wieso meint man, dass es gerechtfertigt ist, mit Steinen auf Menschen zu werfen?


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Du scheinst ja irgendwie zuviel Zeit zu haben! Dann nutze diese doch bitte auch um richtig zu lesen! Denn deine unterstellte Rechtfertigung konnte ich bisher hier noch nicht lesen. Aber das mag daran liegen, dass ich es einfach überlesen habe.

Und was erzählst du hier von Entlastungszeugen! In den Gesetzen dieses Landes steht dass eine Schuld bewiesen werden muss, nicht umgekehrt. Aber Papier ist geduldig, daher verweise ich auf das Zitat der Band "Slime" aus meinem letzten Post!
Wo wir grad bei Lesekompetenz sind:
Wie kommst du darauf, dass ich zu viel Zeit habe?
Wo steht, dass die Fragen, die ich gestellt habe, sich auf in diesem Forum geäußerte Beiträge beziehen?

Ich stelle die Eingangsfrage mal anders: was genau lässt denn Zweifel an dem Urteil zu? Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens wurde geprüft und es wurde festgestellt, dass es keine Zweifel gibt, die eine erneute Verhandlung zulassen. Ich vermisse noch immer die substanziellen Argumente in der Diskussion, die darauf hindeuten, dass es berechtigte Zweifel an der Täterschaft gibt.


Edit: Und selbstverständlich hast du Recht, wenn Du sagst, dass niemand seine Unschuld beweisen muss, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Aber ganz offensichtlich haben die belastenden Punkte dafür gesorgt, ein nunmehr rechtskräftiges Urteil herbeizuführen. Entlastende Punkte gab es folglich nicht oder nur in unzureichendem Maße. Sollten hier also Leute den Standpunkt vertreten, dass das Urteil nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, würde ich gerne die Argumente für die These lesen.