Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

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Operator
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von Operator »

ich will ja dem Herrn Meister nicht zu nahe treten, aber warum das Sandstrahlen von Treppenstufen "baurechtlich" nicht zulässig ist, erschließt sich mir persönlich nicht. Beim Sandstrahlen wird die Oberfläche des jeweiligen Baustoffs aufgeraut. Bei Betonstufen wird z.Bsp. der Zementleim der obersten Schicht abgelöst und das Gestein, welches dem Beton beigemischt wurde, freigelegt. Damit wird logischerweise die Trittfläche griffiger.
Welches Baurecht soll da jetzt dagegen sprechen? Es ist keine statisch relevante Veränderung. Gewährleistung dürfte inzwischen auch abgelaufen sein, die wird normalerweise auf 5 Jahre nach Abnahme des Bauwerks vereinbart und die sollten beim Ostseestadion abgelaufen sein.
Es werden keine Höhen verändert, die Sicht irgendeines Nachbarn nicht eingeschränkt oder dessen Grenzabstand verringert.
Die Option, die Stufen auszutauschen, besteht ja auch. Das wäre dann baurechtlich in Ordnung? Die wird ja nur aus Kostengründen nicht gezogen.

Ich kenn mich im Hochbau jetzt nicht so aus, aber im Straßenbau ist das gängige Praxis. Da gibt es technische Anforderungen an die Oberflächenrauigkeit von Straßenoberflächen, die vor Freigabe des öffentlichen Verkehrs gemessen werden. Wenn die geforderten Werte nicht erreicht werden, muss der Auftragnehmer nachbessern und eine Variante ist, mit Fräsen (entspricht hier dem Sandstrahlen) die Oberfläche aufzurauen. Da kommt nicht der Baurechtler, sondern eher der Strafrechtler um die Ecke, wenn die Rauigkeit nicht passt und der PKW deshalb von der Straße abgekommen ist.

Zum Thema Warnschilder: Da kann ich nur von Abraten! Jeder gute Jurist wird Hansa bei einer Klage erklären, dass sie sehenden Auges eine Gefahr "für Leib und Leben" zugelassen haben. Anstatt die Gefahr zu beseitigen, hätte man nur ein Schildchen aufgestellt. Das ist genauso, als wenn ich um ein 3m tiefes Loch rotweißes Flatterband rummache und dann den Typen frage, der unten im Loch mit gebrochenen Knochen liegt, ob er nicht besser aufpassen kann. Antwort vom Richter: "Sie haben die Gefahr erkannt, aber nicht korrekt abgesichert...Strafe!! "

Im Aufsichtsrat gibt es einen wahrscheinlich kompetenten Ansprechpartner. Herr Bogdanow ist studierter Bauingenieur und arbeitet in einem Ingenieurbüro für Hochbau. Der sollte das mit den Treppen wissen oder zumindest jemanden kennen, der es ganz genau weiß.
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klaufix
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von klaufix »

Hier wird wohl die Antwort in der Mindestdeckung für Beton liegen. Die Treppen sind aus Stahlbeton und dafür ist eine Mindesdeckung erforderlich. Die liegt bei mindestens 1,5cm um Korrosssion, Verbundheit etc zu gewährleisten. Durch fräsen, Strahlen etc würde wahrscheinlich diese Deckung unterschritten. Und ja dies hat Auswirkungen auf Statik
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Marke
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von Marke »

Vielleicht war es auch nicht baurechtlich sondern bautechnisch. Kann mich an der Wortlaut nicht mehr ganz erinnern. Er darf zu mindestens nicht sandstrahlen sonst hätte er es schon längst getan.
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MeckPom
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von MeckPom »

Für wieviel Jahre Nutzung wurde das Ostseestadion ausgelegt? 50? 100?
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gunnispatz
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von gunnispatz »

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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von Borsti »

gunnispatz hat geschrieben: Do 15. Nov 2018, 21:0730
Interessant. Dann muß man sich eh bald eine Platte machen, denn bis sich im Zweifelsfall etwas tut...
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Operator
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von Operator »

Betonmindestdeckung ist mir schon klar, aber wir reden ja auch nicht davon, 1 Zentimeter Beton von der Treppe abzustrahlen. Die Oberfläche soll doch nur aufgeraut werden, da reichen 1-2 Millimeter.
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MeckPom
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von MeckPom »

30 Jahre hätte ich jetzt nicht wirklich erwartet, wo andere Stadien deutlich länger genutzt werden. Ruhrstadion und Westfalenstadion sind doch eher 40-45 Jahren alt, außer die Anbauten wie Oberränge oder Nebengebäude. Haupttribüne und Gegengerade vom Weserstadion sind bestimmt ähnlich alt, da wurde nicht alles neu errichtet.

Wenn man die Treppen wirklich nicht aufrauen will, dann kann da doch so eine Art raue Matten anbringen oder sowas, was nicht nach einem Jahr kaputt geht.

Ich habe neulich mal zufällig so ein Dokument vom Baukonzern gefunden, wo alle deren gebauten Stadien gelistet sind. Da ist auch das Ostseestadion, mit der Info, dass es sogar die Option berücksichtigt ist, dass man die Tribünen zum Spielfeld verlängern kann. Aber das ist Offtopic bei Offtopic.

@ Mods: Könnt ihr das in den Ostseestadion-Thread verschieben und das mit dem Catering usw. aus dem Spielthread auch?
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Darmok
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von Darmok »

gunnispatz hat geschrieben: Do 15. Nov 2018, 21:0730
Hast du da eine Quelle zu?

Dann müsste ja bald ein Neubau/Umbau projektiert werden?!
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Marke
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Re: Ostseestadion (Umbauten, Flutlichtanlage, Rasen etc.)

Beitrag von Marke »

Darmok hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 09:33
gunnispatz hat geschrieben: Do 15. Nov 2018, 21:0730
Hast du da eine Quelle zu?

Dann müsste ja bald ein Neubau/Umbau projektiert werden?!

Ich glaube nach den 30 Jahren muss das Ostseestadion nur geprüft werden und an aktuelles Baurecht angepasst werden oder? Wir hatten bei uns in der Wohnungsgenossenschaft auch Häuser die nur für 20 Jahre gebaut waren, standen dann aber 50 Jahre und würden auch noch stehen wenn die Raumaufteilung der Wohnungen den heutigen Wünschen entsprochen hätte.
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