Das regelt natürlich der DFB in den Durchführungsbestimmungsbestimmungen. An mehreren Stellen geht's um Gefahrenabwehr, was so ein Hinweis zum Unterlassen ja auch erfüllt, aber tatsächlich gibt's einen ganzen Absatz:Fieser Tüftler hat geschrieben: ↑So 14. Apr 2024, 15:41 Ich glaube die Verbände fordern, dass der Stadionsprecher zumindest grob was sagt (und mMn macht Oli dat auch).
3. Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen IV. Sonstige Maßnahmen
§ 29 Stadionsprecher
1. Der Stadionsprecher ist zu schulen und mit vorbereiteten Texten für Lautsprecherdurchsagen auszustatten.
2. Lautsprecherdurchsagen sind insbesondere für folgende Fälle vorzubereiten, die Texte sind sowohl beim Platzanlagensprecher als auch bei der Polizei sofort greifbar vorzuhalten:
– Zuschauer bei Spielbeginn noch vor den Eingängen,
– Spielabbruch durch den Schiedsrichter,
– schwere Auseinandersetzung zwischen gewalttätigen Zuschauergruppen,
– Übersteigen der Spielfeldumfriedung durch einzelne Zuschauer bzw. durch Zuschauergruppen,
– Abbrennen von Pyrotechnik,
– Auffinden eines sprengstoff-/brandsatzverdächtigen Gegenstandes,
– Bedrohung mit Brand- und Sprengstoffanschlägen,
– Gefahren durch Unwetter bzw. bauliche Mängel der Platzanlage,
– Gefahren durch panikartige Verhaltensweisen der Zuschauer,
– Gefährdung der Standsicherheit der Tribünen durch entsprechendes Verhalten der Zuschauer (Schwingungen).