Wer hat noch alles Lizenzprobleme

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lunky
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Beitrag von lunky »

1860 kommt num doch nicht so einfach aus dem Schlauchboot raus. Der Vertrag mit den Bayern gilt bis zur C-Klasse München. Wer unterschreibt den so was? :D
"Das Entscheidende ist, wie gut man durchs Feuer geht."
(Charles Bukowski)
Strausberger
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Beitrag von Strausberger »

[quote="lunky" post=862109]1860 kommt num doch nicht so einfach aus dem Schlauchboot raus. Der Vertrag mit den Bayern gilt bis zur C-Klasse München. Wer unterschreibt den so was? :D[/quote]

Ich wünsche den blauen, dass die sich endlich selbst reinigen können, aber müssen die jetzt weiter diese Arena bespielen und mitfinanzieren? Ist ja unglaublich. Wie soll das Gehen?
KG-ERWIN
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Beitrag von KG-ERWIN »

Hessen Kassel startet die nächste Saison wohl mit -9 Punkten...
Insolvenzantrag wurde gestellt


http://www.kicker.de/news/fussball/regi ... g-ein.html
WENN RECHT ZU UNRECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT !!!
p!lle
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Beitrag von p!lle »

Ich haue meine Frage mal hier rein, weil es am Besten zu Lizenzproblemen passt:
Der SC Paderborn ist ja bekanntlicherweise sportlich aus der 3. Liga abgestiegen. Damit dürften wahrscheinlich fast alle Spielerverträge ungültig geworden sein.
Jetzt unterschreibt einer der Spieler für die nächste Saison beim FC Bayern, 2 Tage später ist Paderborn aber mit mal wieder Drittligist und dieser Spieler hat damit 2 gültige Verträge.

Weißt zufällig jemand, wie das gehandhabt wird?
Thommes
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Beitrag von Thommes »

Also das kann sicherlich ein Arbeitsrechtler am Besten beantworten. Vielleicht ist das sogar im Papier selbst geregelt? Ich würde mit gesundem Menschenverstand davon ausgehen, das sich zum Zeitpunkt des sportlichen Abstiegs die Verträge aufgelöst haben, bzw. alle Beteiligten davon ausgehen mussten. Wenn sich später an diesem Umstand durch äußere Einflüsse etwas ändert, hat die Vertragsauflösung ja schon stattgefunden. Wieder "reaktivieren" geht somit nicht. Aber ich weiß das nicht, sind nur meine Überlegungen...
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Hansaland_Brandenburg
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Beitrag von Hansaland_Brandenburg »

Wenn die Verträge mit besiegeltem Abstieg sofort ungültig wären dann würde ja aktuell Bickel nicht an Osnabrück ausgeliehen werden sondern einfach da ein neuen Vertrag unterschreiben. Denke nicht das sein Vertrag auch für die Regionalliga gültig gewesen wäre. Vermute mal das die Verträge generell bis 30.06. gültig sind, egal ob Abstieg oder nicht. So friemel ich mir das zumindest in meiner Rübe zusammen ...
p!lle
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Beitrag von p!lle »

@Thommes:
Sie werden ja nicht explizit aufgelöst. Sie werden ungültig für die nächste Saison. Durch den Nichtabstieg bleiben sie dann doch gültig.

@Hansaland_Brandenburg:
Klar, bis zum 30.6. sind sie gültig. Und Bickel hat durch den Klassenverbleib nun doch einen gültigen Vertrag in Paderborn.

Meine Überlegung dazu:
Ich unterschreibe beim 1. FC Entenhausen einen Vertrag über 3 Jahre, bis zum 30.06.2020. Dieser ist nur in der 1. Bundesliga gültig.
Nun steigt der Club zum Ende der Saison 2017/2018 ab, ab der Saison 2018/2019 habe ich also keinen gültigen Vertrag mehr.
Also unterschreibe ich schnell beim Gänser SV einen Vertrag über 2 Jahre bis zum 30.06.2020, wieder nur gültig in der 1. Bundesliga.
Da allerdings der Hamburger SV wegen fußballerischer Nötigung zwangsabsteigen muss, ist mein vorheriger Vertrag doch wieder gültig, verdammt!
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Hansaland_Brandenburg
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Beitrag von Hansaland_Brandenburg »

Hmm ... Ob der Gänser SV dann eventuell Ablöse zahlen und der Spieler bei Entenhausen seinen Vertrag auflösen müsste? Wobei wenn Entenhausen auf den Vertrag besteht und den Spieler gar nicht abgeben möchte?

Ach ich gebs zu. Keine Ahnung. :whistle:

Schuld is in jedem Fall der HSV!
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HG
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Beitrag von HG »

[quote="p!lle" post=862592]Ich haue meine Frage mal hier rein, weil es am Besten zu Lizenzproblemen passt:
Der SC Paderborn ist ja bekanntlicherweise sportlich aus der 3. Liga abgestiegen. Damit dürften wahrscheinlich fast alle Spielerverträge ungültig geworden sein.
Jetzt unterschreibt einer der Spieler für die nächste Saison beim FC Bayern, 2 Tage später ist Paderborn aber mit mal wieder Drittligist und dieser Spieler hat damit 2 gültige Verträge.

Weißt zufällig jemand, wie das gehandhabt wird?[/quote]

Sie werden für die folgende Saison ungültig, nicht für die laufende, die endet am 30.6..Bis dahin gilt der Vertrag in jedem Fall. Sportlich abgestiegen sein kann man auch schon am 25. Spieltag, damit endet aber nicht auch sofort der Vertrag, Paderborn wäre erst ab dem 1.7. Viertligist und ist bis zum 30.6. Drittligist. Die Transferperiode beginnt deshalb auch erst am 1.7., bis dahin können sich die Vertragsparteien zwar vertraglich einig sein, aber vorgelegt, angezeigt und eine Spielberechtigung erteilt werden muss beim und durch den Veranstalter der Bundesspiele, DFB,DFL, etc., hierzu muss auch der Spielerpass und der geschlossene Vertrag vorgelegt werden. (Ist so ein wenig wie mit dem KfZ-Brief, wer den hat, dem gehört die Karre). Der Spieler ist theoretisch frei mehrere Verträge zugleich zu unterschreiben, er könnte bspw. bei zwei Stadtrivalen zugleich unterschreiben, gültig ist es aber nur da, wo eine Spielberechtigung erteilt wurde, ein gültiger Vertrag und der Spielerpass vorliegt.
Es ist nur Usus geworden, diese Dinge nach Ende des letzten Spiels zu regeln und auch die Spieler schon zu neuen Vereinen zu lassen, das ist aber nicht viel mehr als gegenseitiges Entgegenkommen. Das ist frühestens am 1.7. wirklich fix, allerdings sind z.B. auch Haftungs- und Versicherungsfragen zu regeln (ähnlich wie bei Probetrainings), wenn sich zB. ein Spieler während der Vorbereitung am 25.06. schwer verletzt, dann kann man nicht plötzlich doch noch ablehnen. Ich meine auch mal gehört zu haben, dass dann oftmals die neuen Vereine noch das letzte Gehalt Gegenzug übernehmen oder auch die Spieler erst tatsächlich wechseln, wenn das letzte des alten Vereins eingestrichen wurde, z.B. wenn das wesentlich höher ist.
Aber wenn erst einmal ein Vertrag ungültig ist oder geworden ist, dann lebt er nicht automatisch wieder auf, weil oder wenn irgendwann mal die Bedingungen erfüllt sind. Deswegen ist im Fußball einzig und allein der Status des Vereins bis zum 30.6 und dann ab dem 1.7. entscheidend.

Im Falle Bickel würde ich daher annehmen, dass der sich mit Osnabrück schon einig war und daraus jetzt eine Leihe gemacht wurde. Sicher könnte Paderborn auf Vertragserfüllung bestehen, aber das wird ja aus guten Gründen meistens nicht gemacht. Aber in diesen Schwebezuständen kann alles Vertragliche nur aus Wenn-Dann-Regelungen bestehen, Vorverträgen z.B..
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Quos deus perdere vult, dementat prius.

Paula 2002-15.05.2015
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Beitrag von p!lle »

[quote="HG" post=862603]Sie werden für die folgende Saison ungültig, nicht für die laufende, die endet am 30.6..Bis dahin gilt der Vertrag in jedem Fall. Sportlich abgestiegen sein kann man auch schon am 25. Spieltag, damit endet aber nicht auch sofort der Vertrag, Paderborn wäre erst ab dem 1.7. Viertligist und ist bis zum 30.6. Drittligist.[/quote]

Das ist mir schon klar. Darum geht es ja, wenn jemand eben schon für die neue Saison woanders unterschrieben hat und dann der "alte" Vertrag für die neue Saison mit mal doch wieder gültig ist.
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