Ich kann Dir als Laien das nicht alles erklären, sorry.Ronnster81 hat geschrieben: ↑Sa 22. Dez 2018, 00:03Zu 1.:saibot hat geschrieben:In der geboten Kürze:
1. Ich lehne Gewalt als Mittel der Konfliktlösung kategorisch ab!
2. Ich kenne einen der Verteidiger von "Schubi" ganz gut seit ca. 20 Jahren (Schubi nicht), und habe mit ihm über den Prozess, an dem ich nicht beteiligt war, gesprochen. Ich bin auch "vom Fach". Der Prozess war laut seiner Aussage ein Farce und ich glaube ihm das!
3. Strafverhandlungen vor dem LG HRO sind nicht gut, ich sage nur: wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA (außer es geht um Straftaten von Rechtsradikalen, die gibt es nämlich in deren Wirklichkeit nicht).
4. Mal was zum Nachdenken: Warum wollen Strafverteidiger seit langem, dass Landgerichtsprozesses auf Tonband (also gern auch als Datei) aufgenommen werden und warum verweigert sich die Justiz? Wer hat da vor wem Angst?
Mir tut Schubi (unbekannterweise) unendlich leid!!!
Na da sind wir ja mal einer Meinung
Zu 2.:
Genau, du glaubst ihm. Ist ja schön und gut. Auch ich neige eher dazu, Menschen, die mir näher stehen zu glauben. Aber was genau ist es denn jetzt, das dagegen spricht, dass der BGH hier fehlerhaft entschieden hat? Ich verstehe es nicht. Mag ja sein, dass in einem Gerichtsverfahren mal fehlerhafte Entscheidungen zustande kommen, aber genau dafür gibt es doch die weiteren Prüfinstanzen. Und ja, da funktioniert unser System tatsächlich überwiegend gut.
Hier von Einzelfällen auf die Gesamtheit des Systems zu schließen ist in etwa so seriös wie zu behaupten, alle Hansafans wären pyrozündelnde Gewalttäter oder alle Migranten Sozialschmarotzer und Vergewaltiger.
Diese Art der Argumentation häuft sich leider und hat mit der Sache nur noch selten etwas zu tun.
Zu 3.
Siehe oben. Gleiches Thema. Du triffst eine pauschale Aussage, weil ein Vollidiot es offenbar nicht schafft, seiner Funktion als unvoreingenommene und objektive Instanz gerecht zu werden, über das gesamte Gericht. Kann ich nicht ernst nehmen.
Zu 4.
Keine Ahnung, erklär es mir als Laien doch bitte.
Sofern es als Ersatz für ein Protokoll dienen soll, kann ich es mir nicht vorstellen, zumal das die Rechtslage nicht hergibt (§272 ff. StPO). In Ergänzung zu einem Protokoll vllt. möglich, aber mit Mehraufwand und höheren Kosten verbunden, wird wohl allein aufgrund der angespannten Personalsituation schon nicht so schnell umsetzbar sein.
Nur soviel:
Von der BGH Entscheidung rede ich überhaupt nicht, wie der BGH entscheidet wusste ich vorher schon (unser sehr besonderes Revisionsrecht & Statistik machen das "einfach").
Ich rede von der Tatsacheninstanz, also hier der ersten Instanz, in der Beweismittel erhoben werden.
Vor dem Landgericht als 1te Instanz werden nur Förmlichkeiten protokolliert. Bsp: der Zeuge XY sagt aus.
NICHT protokolliert wird, WAS der Zeuge gesagt hat.
Das ist aber wichtig und der richtige Weg. Es würde keine Kosten nach sich ziehen, sondern eher Geld sparen.
Nochmal: Warum haben Richter Angst vor einem Wortprotokoll?
Ansonsten hatte der Prozess viele, seit langem bekannte Problemfelder.
Bsp: Es gibt ein 10h Video von einem Vorfall.
Die StA sagt, 10min davon sind wichtig, die überführen den Täter.
Der Verteidiger sagt, ich brauch die 10h an Material, denn dort lässt sich für meinen Mandanten entlastendes finden.
Bekommt der Verteidiger die 10h Video? Nein!
Ist das gerecht? Darüber kann man sicher diskutieren...
zu Schluss: mag sein das eine meiner Aussagen zu pauschal war, mea culpa. Aber Du weisst doch von diesem einen Prozess offenbar GAR NICHTS!!! Woher kommt den Deine ach so fundierte Meinung?