Hansa und seine Finanzen

Antworten
Benutzeravatar
Flo
Administrator
Beiträge: 3124
Registriert: Mo 7. Feb 2005, 14:52
Wohnort: Nürnberg
FOOTB_REM_F: Nein
Hat sich bedankt: 383 Mal
Danksagung erhalten: 2365 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von Flo »

biancoblu hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 08:13 Eine Bilanz
Und in jener Bilanz ist die GuV kein Teil davon? Wäre ja ne komische Bilanz :)
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Flo für den Beitrag (Insgesamt 3):
FreddyBorg65WoDoFCHNils
Football is for you and me - not for f*cking industry!
Stefan1965
Beiträge: 86
Registriert: Do 6. Sep 2018, 07:48
Hat sich bedankt: 39 Mal
Danksagung erhalten: 174 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von Stefan1965 »

Foxtrott Lima hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 01:27 Ich glaube ja, dass bei Hansa keine GuV mehr reicht.
Entschuldigung. Aber man muss nicht zu jedem Thema etwas schreiben, wenn man nicht weiß wovon man schreibt.
SN
Beiträge: 794
Registriert: Mi 7. Apr 2010, 23:26
Wohnort: SN
FOOTB_REM_F: Nein
Hat sich bedankt: 103 Mal
Danksagung erhalten: 430 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von SN »

Foxtrott Lima hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 01:27 Ich glaube ja, dass bei Hansa keine GuV mehr reicht.
Was du meinst ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, welche es aber Hansa nicht gibt bzw nicht zur Anwendung kommt.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor SN für den Beitrag:
Foxtrott Lima
Rückkehrer
Beiträge: 346
Registriert: Di 5. Apr 2016, 08:17
Wohnort: HRO
FOOTB_REM_F: Nein
Hat sich bedankt: 76 Mal
Danksagung erhalten: 88 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von Rückkehrer »

GravelAndSand hat geschrieben: So 17. Feb 2019, 23:10
Rückkehrer hat geschrieben: Sa 16. Feb 2019, 10:53 Wie verhält es sich mit gestundeten Zinsen, gehen die in die Bilanz auch als Aufwand, wobei sie ja gar nicht gezahlt worden sind aber ja doch irgendwie, irgendwann fällig sind?
Die Zinsen gehen als Aufwand in die GuV ein; da ist es erstmal völlig unerheblich ob diese gezahlt oder gestundet werden.
Die Stundung selbst wird in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Erst wenn der Gläubiger auf die Zahlung verzichtet, wird diese Verbindlichkeit gegen einen Ertrag ausgebucht.
Danke!
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ändert das also an der Eigenkapitalquote nichts (in der Bilanz des Schuldners), solange nur dieser Zustand der Stundung besteht?

Nein ist nicht OT, weil gerade dieses Eigenkapital ist ja für den DFB ein ganz wichtiges Kriterium bei der Lizenzvergabe.
Kann das weg oder ist das Punk?
Benutzeravatar
Foxtrott Lima
Beiträge: 864
Registriert: Do 7. Jan 2010, 14:58
FOOTB_REM_F: Nein
Hat sich bedankt: 200 Mal
Danksagung erhalten: 303 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von Foxtrott Lima »

SN hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 09:54
Foxtrott Lima hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 01:27 Ich glaube ja, dass bei Hansa keine GuV mehr reicht.
Was du meinst ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, welche es aber Hansa nicht gibt bzw nicht zur Anwendung kommt.
Stimmt
Ihr Spacken habt doch alle keine Ahnung,......ich auch nicht ...... und trotzdem hab ich Recht
Benutzeravatar
Foxtrott Lima
Beiträge: 864
Registriert: Do 7. Jan 2010, 14:58
FOOTB_REM_F: Nein
Hat sich bedankt: 200 Mal
Danksagung erhalten: 303 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von Foxtrott Lima »

Stefan1965 hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 08:32
Foxtrott Lima hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 01:27 Ich glaube ja, dass bei Hansa keine GuV mehr reicht.
Entschuldigung. Aber man muss nicht zu jedem Thema etwas schreiben, wenn man nicht weiß wovon man schreibt.
Das sagt jetzt wer?
Ihr Spacken habt doch alle keine Ahnung,......ich auch nicht ...... und trotzdem hab ich Recht
Stefan1965
Beiträge: 86
Registriert: Do 6. Sep 2018, 07:48
Hat sich bedankt: 39 Mal
Danksagung erhalten: 174 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von Stefan1965 »

Foxtrott Lima hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 14:51
Stefan1965 hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 08:32
Foxtrott Lima hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 01:27 Ich glaube ja, dass bei Hansa keine GuV mehr reicht.
Entschuldigung. Aber man muss nicht zu jedem Thema etwas schreiben, wenn man nicht weiß wovon man schreibt.
Das sagt jetzt wer?
Na bezogen auf deine GuV-Aussage. Hast ja jetzt selbst gemerkt...
GravelAndSand
Beiträge: 629
Registriert: Fr 25. Feb 2005, 14:46
Hat sich bedankt: 33 Mal
Danksagung erhalten: 324 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von GravelAndSand »

Foxtrott Lima hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 01:27 Ich glaube ja, dass bei Hansa keine GuV mehr reicht.
Häh?
GravelAndSand
Beiträge: 629
Registriert: Fr 25. Feb 2005, 14:46
Hat sich bedankt: 33 Mal
Danksagung erhalten: 324 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von GravelAndSand »

Flo hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 08:20
biancoblu hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 08:13 Eine Bilanz
Und in jener Bilanz ist die GuV kein Teil davon? Wäre ja ne komische Bilanz :)
GuV ist kein Teil der Bilanz.
Bilanz, GuV sowie Lagebericht bilden zusammen den Jahresabschluss; also wenn du schreibst, dann GuV ist Teil des Jahresabschlusses ;-)

Das einzige was in die Bilanz von der GuV eingeht ist das Jahresergebnis (eben der Gewinn oder der Verlust).
GravelAndSand
Beiträge: 629
Registriert: Fr 25. Feb 2005, 14:46
Hat sich bedankt: 33 Mal
Danksagung erhalten: 324 Mal

Re: Hansa und seine Finanzen

Beitrag von GravelAndSand »

Rückkehrer hat geschrieben: Mo 18. Feb 2019, 09:59
GravelAndSand hat geschrieben: So 17. Feb 2019, 23:10
Rückkehrer hat geschrieben: Sa 16. Feb 2019, 10:53 Wie verhält es sich mit gestundeten Zinsen, gehen die in die Bilanz auch als Aufwand, wobei sie ja gar nicht gezahlt worden sind aber ja doch irgendwie, irgendwann fällig sind?
Die Zinsen gehen als Aufwand in die GuV ein; da ist es erstmal völlig unerheblich ob diese gezahlt oder gestundet werden.
Die Stundung selbst wird in der Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Erst wenn der Gläubiger auf die Zahlung verzichtet, wird diese Verbindlichkeit gegen einen Ertrag ausgebucht.
Danke!
Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ändert das also an der Eigenkapitalquote nichts (in der Bilanz des Schuldners), solange nur dieser Zustand der Stundung besteht?

Nein ist nicht OT, weil gerade dieses Eigenkapital ist ja für den DFB ein ganz wichtiges Kriterium bei der Lizenzvergabe.
Genau so ist es; die Zinsen (egal ob gestundet oder nicht) gehen als Aufwand in die GuV; und diese mindern dann quasi das Eigenkapital (also wenn gar nichts anderes passieren würde, hätten wir in genau der Höhe der Zinsen einen Verlust; dieser Verlust wird gegen das EK gebucht und mindert es).
Die Stundung selbst ist zunächst ein Vorgang, der sich komplett nur in der Bilanz abspielt (aus kurzfristiger Verbindlichkeit wird ggf eine langfristige Verbindlichkeit; aber Schuld bleibt Schuld).
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor GravelAndSand für den Beitrag:
Rückkehrer
Antworten