So habe ich das auch nicht verstanden. Ich wollte nur erklären, wie das bei einer KGaA läuft.
Der e.V. hat eine Verwaltungs-GmbH gegründet - vermutlich, um den e.V. zu schützen, sollte was schief gehen.
Die Verwaltungs-GmbH wird geführt durch die drei Vorstände, und laut Handelsregisterauszug kann auch nur ein Mitglied des e.V. dort die Kontrolle haben. Sprich: die GmbH schützt den Verein, und wird zu 100% von ihm kontrolliert.
Die Lizenzspielerabteilung, der Merchandise-Kram usw. sind dann in der Kommanditgesellschaft auf Aktien (kurz: KGaA) organisiert.
Eine KG hat immer einen sogenannten Komplementär - das ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter. Bei uns ist das die GmbH, d.h. dass das "unbeschränkt" hier nur für das Vermögen (+ natürlich der Einlagen an der KGaA) der GmbH gilt. Normalerweise führt wegen der hohen Haftung auch der Komplementär das Tagesgeschäft.
Dann gibt es noch sogenannte Kommanditisten. Das sind nur die beschränkt haftenden Gesellschafter. Davon kann es einen oder mehrere geben. Hier bei uns ist mindestens Elgetis Firma (übrigens selbst eine KGaA) ... ob es weitere gibt ist mir gerade nicht bekannt. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen in der KGaA. Daher haben sie normalerweise auch kein Mitspracherecht im Tagesgeschäft. Allerdings haben sie ein Mitspracherecht bei allen größeren Dingen.
Aufgrund des Gesellschaftervertrages können viele abweichende Regelungen getroffen werden, das ist zumindest der gesetzliche Normalfall, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Und weil das "auf Aktien" ist, bedeutet das, dass man, wenn man jemanden raus aus der Gesellschaft haben möchte, ihm seine Aktien abkaufen muss - was auch die Zustimmung des anderen voraussetzt. Wie gesagt, mit der Ausnahme von gröbsten Verfehlungen gegen die Gesellschaft, aber das sollte hier nur eine theoretische Möglichkeit sein. Ich kenne zwar einen Fall persönlich, wo sowas erfolgreich war, aber sowas ist sehr selten. Elgeti wäre bescheuert, seine Millionen zu riskieren, und so kommt er mir nicht rüber.
"Aktien" bedeutet hier auch nur "Firmenanteile" und nicht, dass man die Aktien an der Börse frei kaufen bzw. verkaufen kann.
Ich hoffe, das war nun verständlicher. Wer sich durch die Firmengeflechte mal selbst durchlesen will: unternehmensregister.de
Passt auf, manche Informationen sind gebührenpflichtig, vieles ist aber auch kostenfrei. Für's gröbste reicht der "aktuelle Abdruck" (AD), der ist auch gratis. Wer will, kann auch beim elektronischen Bundesanzeiger einige Geschäftsberichte gratis einsehen.