Sorry, aber der Verein oder ein Unternehmen ist nicht kriminell geworden, sondern Gewalt-bereite Unverbesserliche, die den Verein ungestraft schädigen und zwar freiwillig.RAUL_SN hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:12Sorry man aber das kann man doch nicht machen. Ne Person 30 Jahre für Pyro/Austoben finanziell bluten zu lassen? Das steht doch in keinem Verhältnis. Für ein Wirtschaftsunternehmen wie Hansa mit Millionen Einnahmen sind doch z.B 50k pyro strafe was andres als für eine Privatperson mit sag ich mal 40k Gehalt im Jahr. Man muss die Regressansprüche in ein Verhältnis setzen, wie es auch abbildbar ist. Der DFB hat doch auch nicht 30 Jahre die Hand auf Hansa.Pionier hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:03 Diese "niedrige" Schadenshöhe lässt sich eventuell dadurch erklären, dass einige Verursacher ermittelt werden konnten. Nun muss nur die Konsequenz sein, diese auch zu Kass zu bitten. Und wenn sie zur Zeit nicht flüssig sind, muss ein Titel bei Gericht erwirkt werden. Dann hat der Verein 30 Jahre eine Hand auf allem pfändbaren Einkommen. Und diese Vorgehensweise muss als Abschreckung auch öffentlich gemacht werden.
Abschreckung ok aber Privatperson mit Unternehmen gleichzusetzen ist doch Quatsch.
Hansa und seine Finanzen
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Re: Hansa und seine Finanzen
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Re: Hansa und seine Finanzen
Schon klar. Darauf will ich gar nicht hinaus. Aber die Strafen wurden mal vom DFB festgelegt, dass sie für den jeweiligen Verein schmerzhaft sein soll, doch aber nicht für eine Privatperson. Das kann doch unmöglich tatsächlich jemand fordern. Es muss der Privatperson weh tun, keine Frage. Unbedingt. Aber nicht auf Level, eines Vereins. Gehe ich nicht mit.maui11 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:30Sorry, aber der Verein oder ein Unternehmen ist nicht kriminell geworden, sondern Gewalt-bereite Unverbesserliche, die den Verein ungestraft schädigen und zwar freiwillig.RAUL_SN hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:12Sorry man aber das kann man doch nicht machen. Ne Person 30 Jahre für Pyro/Austoben finanziell bluten zu lassen? Das steht doch in keinem Verhältnis. Für ein Wirtschaftsunternehmen wie Hansa mit Millionen Einnahmen sind doch z.B 50k pyro strafe was andres als für eine Privatperson mit sag ich mal 40k Gehalt im Jahr. Man muss die Regressansprüche in ein Verhältnis setzen, wie es auch abbildbar ist. Der DFB hat doch auch nicht 30 Jahre die Hand auf Hansa.Pionier hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:03 Diese "niedrige" Schadenshöhe lässt sich eventuell dadurch erklären, dass einige Verursacher ermittelt werden konnten. Nun muss nur die Konsequenz sein, diese auch zu Kass zu bitten. Und wenn sie zur Zeit nicht flüssig sind, muss ein Titel bei Gericht erwirkt werden. Dann hat der Verein 30 Jahre eine Hand auf allem pfändbaren Einkommen. Und diese Vorgehensweise muss als Abschreckung auch öffentlich gemacht werden.
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Kommste mit raus...toben?
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Re: Hansa und seine Finanzen
Die überführte Privatperson hat den ihr zuzuordnenden Schaden auszugleichen. Genau so, wie ich meine Blitzerfotos zu bezahlen habe und diese nicht auf alle Fahrer meiner Automarke umlegen kann.
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Re: Hansa und seine Finanzen
Rein vom moralischen Standpunkt her, halte ich die Umlage der Strafe auf Verursacher für gerechtfertigt. Ich frage mich aber, ob das auch rein rechtlich geht.
Klar, der Käufer einer Eintrittskarte geht einen Vertrag mit dem Veranstalter ein. Aber ist über diesen Vertrag auch geregelt, wie man mit verbandsrechtlichen Strafen umgeht? Hält das vor einem ordentlichen Gericht stand oder kann man nur den entstandenen Schaden an Sachwerten oder Entschädigung für Körperverletzung weitergeben?
Klar, der Käufer einer Eintrittskarte geht einen Vertrag mit dem Veranstalter ein. Aber ist über diesen Vertrag auch geregelt, wie man mit verbandsrechtlichen Strafen umgeht? Hält das vor einem ordentlichen Gericht stand oder kann man nur den entstandenen Schaden an Sachwerten oder Entschädigung für Körperverletzung weitergeben?
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Re: Hansa und seine Finanzen
In welchem Land gibts das denn, dass man sich illegal verhalten darf und die Strafe danach festgelegt wird, ob das Strafmaß "unfair" ist? Ich kann den Gedanken, den du ausdrücken willst vielleicht noch verstehen. Aber wer im Stadion Pyro hält oder "sich austobt", wie du sagst, muss damit rechnen, dass der Schaden, den er anderen damit verursacht, auch tragen muss. Zumal ja nicht der gesamte Strafbefehl auf die Person umgelegt wird, sondern nur das, was man ihr konkret nachweisen kann. Und das findet meine volle Unterstützung, denn was noch viel weniger sein kann, ist, dass der Verein den Schaden behält, weils ja gemein wäre, wenn der nicht so helle Uwe der Pyro gezündet und ein paar Klos zertrümmert hat, die Konsequenzen seines Handelns tragen muss.RAUL_SN hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:12Sorry man aber das kann man doch nicht machen. Ne Person 30 Jahre für Pyro/Austoben finanziell bluten zu lassen? Das steht doch in keinem Verhältnis. Für ein Wirtschaftsunternehmen wie Hansa mit Millionen Einnahmen sind doch z.B 50k pyro strafe was andres als für eine Privatperson mit sag ich mal 40k Gehalt im Jahr. Man muss die Regressansprüche in ein Verhältnis setzen, wie es auch abbildbar ist. Der DFB hat doch auch nicht 30 Jahre die Hand auf Hansa.Pionier hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:03 Diese "niedrige" Schadenshöhe lässt sich eventuell dadurch erklären, dass einige Verursacher ermittelt werden konnten. Nun muss nur die Konsequenz sein, diese auch zu Kass zu bitten. Und wenn sie zur Zeit nicht flüssig sind, muss ein Titel bei Gericht erwirkt werden. Dann hat der Verein 30 Jahre eine Hand auf allem pfändbaren Einkommen. Und diese Vorgehensweise muss als Abschreckung auch öffentlich gemacht werden.
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Re: Hansa und seine Finanzen
Wo hat er denn geschrieben, dass die gefundenen Leute den kompletten Betrag übernehmen sollen?RAUL_SN hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:12Sorry man aber das kann man doch nicht machen. Ne Person 30 Jahre für Pyro/Austoben finanziell bluten zu lassen? Das steht doch in keinem Verhältnis. Für ein Wirtschaftsunternehmen wie Hansa mit Millionen Einnahmen sind doch z.B 50k pyro strafe was andres als für eine Privatperson mit sag ich mal 40k Gehalt im Jahr. Man muss die Regressansprüche in ein Verhältnis setzen, wie es auch abbildbar ist. Der DFB hat doch auch nicht 30 Jahre die Hand auf Hansa.Pionier hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:03 Diese "niedrige" Schadenshöhe lässt sich eventuell dadurch erklären, dass einige Verursacher ermittelt werden konnten. Nun muss nur die Konsequenz sein, diese auch zu Kass zu bitten. Und wenn sie zur Zeit nicht flüssig sind, muss ein Titel bei Gericht erwirkt werden. Dann hat der Verein 30 Jahre eine Hand auf allem pfändbaren Einkommen. Und diese Vorgehensweise muss als Abschreckung auch öffentlich gemacht werden.
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Er hat doch nur geschrieben, dass, wenn sie derzeit kein Geld haben, ein Vollstreckungstitel erwirkt werden soll. Der gilt nunmal 30 Jahre...
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Re: Hansa und seine Finanzen
Was für ein düsiger Vergleich.
Beim Blitzen bist du persönlich bei der Ordnungswidrigkeit/Straftat direkt erwischt worden.
Das ist im Stadion nicht so.
Zuletzt geändert von GravelAndSand am Fr 22. Mär 2024, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hansa und seine Finanzen
Ja, aber wenn man kein Geld hat, kann man sich halt auch keinen Ferrari kaufen. Ich verstehe gar nicht, warum man jetzt mit einem sozialen Gedanken denjenigen annähern soll, die sich asozial gegenüber anderen und dem Verein verhalten haben - und das erwiesenermaßen. Es ist mein Mitgliedsbeitrag, der in diese Strafen geht, anstatt in den Stürmer, der uns nächste Saison wieder 15 Tore schießt.GravelAndSand hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 21:44Wo hat er denn geschrieben, dass die gefundenen Leute den kompletten Betrag übernehmen sollen?RAUL_SN hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:12Sorry man aber das kann man doch nicht machen. Ne Person 30 Jahre für Pyro/Austoben finanziell bluten zu lassen? Das steht doch in keinem Verhältnis. Für ein Wirtschaftsunternehmen wie Hansa mit Millionen Einnahmen sind doch z.B 50k pyro strafe was andres als für eine Privatperson mit sag ich mal 40k Gehalt im Jahr. Man muss die Regressansprüche in ein Verhältnis setzen, wie es auch abbildbar ist. Der DFB hat doch auch nicht 30 Jahre die Hand auf Hansa.Pionier hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:03 Diese "niedrige" Schadenshöhe lässt sich eventuell dadurch erklären, dass einige Verursacher ermittelt werden konnten. Nun muss nur die Konsequenz sein, diese auch zu Kass zu bitten. Und wenn sie zur Zeit nicht flüssig sind, muss ein Titel bei Gericht erwirkt werden. Dann hat der Verein 30 Jahre eine Hand auf allem pfändbaren Einkommen. Und diese Vorgehensweise muss als Abschreckung auch öffentlich gemacht werden.
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Er hat doch nur geschrieben, dass, wenn sie derzeit kein Geld haben, ein Vollstreckungstitel erwirkt werden soll. Der gilt nunmal 30 Jahre...
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Re: Hansa und seine Finanzen
Das Strafmaß wird ganz oft an den finanziellen Verhältnissen des Verurteilten bemessen, Stichwort Tagessätze.KoggenMischBoot hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 21:20In welchem Land gibts das denn, dass man sich illegal verhalten darf und die Strafe danach festgelegt wird, ob das Strafmaß "unfair" ist? Ich kann den Gedanken, den du ausdrücken willst vielleicht noch verstehen. Aber wer im Stadion Pyro hält oder "sich austobt", wie du sagst, muss damit rechnen, dass der Schaden, den er anderen damit verursacht, auch tragen muss. Zumal ja nicht der gesamte Strafbefehl auf die Person umgelegt wird, sondern nur das, was man ihr konkret nachweisen kann. Und das findet meine volle Unterstützung, denn was noch viel weniger sein kann, ist, dass der Verein den Schaden behält, weils ja gemein wäre, wenn der nicht so helle Uwe der Pyro gezündet und ein paar Klos zertrümmert hat, die Konsequenzen seines Handelns tragen muss.RAUL_SN hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:12Sorry man aber das kann man doch nicht machen. Ne Person 30 Jahre für Pyro/Austoben finanziell bluten zu lassen? Das steht doch in keinem Verhältnis. Für ein Wirtschaftsunternehmen wie Hansa mit Millionen Einnahmen sind doch z.B 50k pyro strafe was andres als für eine Privatperson mit sag ich mal 40k Gehalt im Jahr. Man muss die Regressansprüche in ein Verhältnis setzen, wie es auch abbildbar ist. Der DFB hat doch auch nicht 30 Jahre die Hand auf Hansa.Pionier hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:03 Diese "niedrige" Schadenshöhe lässt sich eventuell dadurch erklären, dass einige Verursacher ermittelt werden konnten. Nun muss nur die Konsequenz sein, diese auch zu Kass zu bitten. Und wenn sie zur Zeit nicht flüssig sind, muss ein Titel bei Gericht erwirkt werden. Dann hat der Verein 30 Jahre eine Hand auf allem pfändbaren Einkommen. Und diese Vorgehensweise muss als Abschreckung auch öffentlich gemacht werden.
Abschreckung ok aber Privatperson mit Unternehmen gleichzusetzen ist doch Quatsch.
Außerdem musst du zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden.
Der Verein muss an den Verband quasi eine "strafrechtliche" Strafe zahlen (die willkürlich festgelegt wurde).
Der Verein kann nun den Verursacher zivilrechtlich belangen.
Und da kann der Verein nur den Schaden geltend machen, der durch Verursacher verursacht wurde.
Also wenn "der helle Uwe" eine Fackel gezündet hat, die 300 EUR Strafzahlung (stimmt der Betrag?).
Die Zertrümmerung eines Klos wird schwer umzulegen sein, da die Strafzahlung nicht pro zerstörten Klo festgelegt wurde.
Da könnte der Verein höchstens Uwe zum Schadensersatz auffordern, wenn Gastgeberverein wiederum Schadenersatz verlangt. Da muss dann aber auch erstmal zweifelsfrei bewiesen werden, dass nur Uwe allein ein Klo zertrümmert hat...
Zuletzt geändert von GravelAndSand am Fr 22. Mär 2024, 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hansa und seine Finanzen
Rechtlich ist das Thema schon durchgeurteilt. Mit den Zutritt zum Stadion stimmt man der Hausordnung zu, sich also nicht daneben zu benehmen. Das ist dann auch Teil des Vertrages, den man eingeht. Verstößt man gegen den Vertrag, kann die andere Seite den entstandenen Schaden einfordern. Also normaler Schadenersatz. Wobei gilt, dass nur der persönlich zuordbare Teil der entsprechenden Person auferlegt wird. Wenn also 200 Leute Pyro machen, und es 10.000 € Strafe gibt, aber nur eine Nase ermittelt werden kann, dann zahlt die nicht für die anderen 199 mit, sondern nur für die eigene Fackel.lunky hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:58 Rein vom moralischen Standpunkt her, halte ich die Umlage der Strafe auf Verursacher für gerechtfertigt. Ich frage mich aber, ob das auch rein rechtlich geht.
Klar, der Käufer einer Eintrittskarte geht einen Vertrag mit dem Veranstalter ein. Aber ist über diesen Vertrag auch geregelt, wie man mit verbandsrechtlichen Strafen umgeht? Hält das vor einem ordentlichen Gericht stand oder kann man nur den entstandenen Schaden an Sachwerten oder Entschädigung für Körperverletzung weitergeben?
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